
Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen, u. a. Kraftfahrzeugen, ist in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach {§|75|fev_2010|juris} Nr. 4 i.V.m. {§|4|fev_2010|juris} Abs. 2 Satz 2 FeV. Verwarnt wird der Fahrzeugführer für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde im Original; hierfür ist bundesweit ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Führerschein
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